Entgelt­um­wand­lung / Betrieb­li­che Alters­vor­sor­ge (bAV)

Der Arbeit­ge­ber ist verpflich­tet, eine betrieb­li­che Alters­vor­sor­ge anzu­bie­ten, um die gesetz­li­che Rente im Alter aufsto­cken zu können. Eine Möglich­keit ist hier­bei die Direkt­ver­si­che­rung. Hier­bei ist der Arbeit­ge­ber Versi­che­rungs­neh­mer und schließt auf Ihren Namen eine Versi­che­rung ab.

Die Direkt­ver­si­che­rung besteht aus zwei Finan­zie­rungs­quel­len: Einzah­lun­gen von Arbeit­neh­mer- und Arbeit­neh­mer­sei­te. Meist kommt eine Mischung von beiden Quel­len zum Einsatz, indem der Arbeit­ge­ber einen gewis­sen Prozent­satz bezuschusst.

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