Ries­ter-Rente

Die Ries­ter-Rente bezu­schusst im Alter die gesetz­li­che Rente und geht auf die Initia­ti­ve vom ehema­li­gen Bundes­so­zi­al­mi­nis­ter Walter Ries­ter aus dem Jahr 2002 zurück. Bei dieser Form der Alters­ab­si­che­rung wurden staat­li­che Zula­gen und Steu­er­vor­tei­le auf die priva­te Alters­vor­sor­ge gesetz­lich veran­kert. So erhält jeder Zula­gen­berch­tig­te 175€ Grund­zu­la­ge pro Jahr. Hat man Kinder, erhöht sich diese Zulage sogar für jedes einzel­ne Kind.

Um voll zula­gen­be­rech­tigt zu sein, muss der Antrag­stel­ler mindes­tens 4% des renten­ver­si­che­rungs­pflich­ti­gen Einkom­mens aus dem Vorjahr in die Ries­ter-Rente einzah­len. Der Abschluss ist auch mit weni­ger Anteil möglich, jedoch werden dadurch die Zula­gen antei­lig gekürzt.

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