Priva­te Krankenzusatzversicherung

Falls Sie in der gesetz­li­chen Kran­ken­ver­si­che­rung blei­ben wollen oder müssen, gibt es dennoch die Möglich­keit, mit priva­ten Kran­ken­zu­satz­ver­si­che­run­gen die umfas­sen­den Leis­tun­gen zu erwei­tern, so dass sie vergleich­bar mit denen einer priva­ten Kran­ken­ver­si­che­rung sind.

Hier­bei wird zwischen ambu­lan­ten und statio­nä­ren Kran­ken­zu­satz­ver­si­che­run­gen unter­schie­den. Während bei den ambu­lan­ten Versi­che­run­gen Leis­tug­nen wie beispiels­wei­se Kuren, Vorsor­ge­un­ter­su­chun­gen und Arzen­ei­mit­tel abge­deckt werden, sind es bei der statio­nä­ren Kran­ken­zu­satz­ver­si­che­rung Leis­tun­gen wie beispiels­wei­se die Unter­brin­gung in Einzel- oder Doppel­zim­mern, Anspruch auf Behand­lung bei Spezia­lis­ten. Darüber hinaus gibt es die Option der priva­ten Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung.

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