Priva­te Krankenversicherung

Ab einem Brut­to­jah­res­ein­kom­men von 62.550€ (Stand 2020) ist es für Arbeit­neh­mer möglich, eine priva­te Kran­ken­ver­si­che­rung abzu­schlie­ßen und damit aus der gesetz­li­chen Kran­ken­ver­si­che­rung auszu­tre­ten. Die zu Abschluss verein­bar­ten Leis­tun­gen gelten lebens­läng­lich, können also nicht vom Versi­che­rer gekürzt werden, und sind in der Regel höher als die der gesetz­li­chen Krankenversicherung.

Der Beitrag des priva­ten Kran­ken­ver­si­che­rung wird unter ande­rem unter den Gesichts­punk­ten Eintritts­al­ter, Gesund­heits­zu­stand bei Antrags­stel­lung und dem gewün­schen Leis­tungs­um­fang bemes­sen.

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