Private Krankenversicherung
Ab einem Bruttojahreseinkommen von 62.550€ (Stand 2020) ist es für Arbeitnehmer möglich, eine private Krankenversicherung abzuschließen und damit aus der gesetzlichen Krankenversicherung auszutreten. Die zu Abschluss vereinbarten Leistungen gelten lebenslänglich, können also nicht vom Versicherer gekürzt werden, und sind in der Regel höher als die der gesetzlichen Krankenversicherung.
Der Beitrag des privaten Krankenversicherung wird unter anderem unter den Gesichtspunkten Eintrittsalter, Gesundheitszustand bei Antragsstellung und dem gewünschen Leistungsumfang bemessen.
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