Riester-Rente
Die Riester-Rente bezuschusst im Alter die gesetzliche Rente und geht auf die Initiative vom ehemaligen Bundessozialminister Walter Riester aus dem Jahr 2002 zurück. Bei dieser Form der Altersabsicherung wurden staatliche Zulagen und Steuervorteile auf die private Altersvorsorge gesetzlich verankert. So erhält jeder Zulagenberchtigte 175€ Grundzulage pro Jahr. Hat man Kinder, erhöht sich diese Zulage sogar für jedes einzelne Kind.
Um voll zulagenberechtigt zu sein, muss der Antragsteller mindestens 4% des rentenversicherungspflichtigen Einkommens aus dem Vorjahr in die Riester-Rente einzahlen. Der Abschluss ist auch mit weniger Anteil möglich, jedoch werden dadurch die Zulagen anteilig gekürzt.
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