Tierhaftpflichtversicherungen
Auch Tiere können überrascht reagieren und dadurch Unbeteiligte verletzen oder eine Sachbeschädigung verursachen. Durch eigene Tiere verursachte Schadensersatzansprüche können mit einer Tierhalterversicherung abgedeckt werden.
In Nordrhein-Westfalen ist eine Tierhaftpflichtversicherung für Hunde ab einer Körpergröße von 40cm oder einem Körpergewicht von mindestens 20kg vom Gesetzgeber verpflichtend erforderlich.
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