Droh­nen­ver­si­che­rung

Droh­nen als fern­ge­steu­er­te Flug­ob­jek­te stel­len je nach Gewicht durch Absturz- und Kolli­si­ons­ge­fahr ein unter­schied­lich großes Risiko für Sach­ge­gen­stän­de und Perso­nen dar, für die der Führer der Drohne zu haften hat. Falls Ihre priva­te Haft­pflicht­ver­si­che­rung dies nicht mit abdeckt, benö­ti­gen Sie eine sepa­ra­te Droh­nen­ver­si­che­rung um Droh­nen steu­ern zu dürfen. Eben­falls ist es möglich, die Drohne gegen Sach­schä­den zu versichern.

Eben­falls inter­es­sant: Mit der Droh­nen­ver­ord­nung aus dem April 2017 wurden seitens des Bunde­mi­nis­te­ri­ums für Verkehr und digi­ta­le Infra­struk­tur (BMVI) klare Regeln zum Betrieb von Droh­nen formuliert.

Ange­bo­te

Bitte kontak­tie­ren Sie uns, wir bera­ten Sie gerne und erstel­len Ihnen ein indi­vi­du­el­les Angebot.

Es steht Ihnen eben­falls ein Online-Rech­ner zur Verfü­gung, mit dem Sie eine Versi­che­rung direkt online abschlie­ßen können.

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