Priva­te Rechtsschutzversicherung

In Deutsch­land sind viele Sachen gesetz­lich gere­gelt, so dass es nicht unwahr­schein­lich ist, mit dem Rechts­sys­tem in Kontakt zu kommen. Sei es durch unter­schied­li­che Ansich­ten oder einfach Unwis­sen. Die meis­ten gesetz­li­chen Rege­lun­gen sind derart komplex, dass sie als Privat­per­son kaum nach­zu­voll­zie­hen sind. Spätes­tens hier ist man auf die Hilfe eines Anwal­tes ange­wie­sen, wordurch zunächst schwer kalku­lier­ba­re Kosten auf einen zukom­men. Schließ­lich trägt man stän­dig das Risiko im Falle einer Unter­le­gen­heit des Prozess­geg­ners dessen Prozess­kos­ten erstat­ten zu müssen. An dieser Stelle setzt die priva­te Rechts­schutz­ver­si­che­rung an.

Für den Verkehrs­rechts­schutz gibt es eine eigene Versi­che­rung, welche sich insbe­son­de­re an Perso­nen rich­tet, welche viel im öffent­li­chen Stra­ßen­ver­kehr unter­wegs sind. Hierzu steht unten eine eigene Info­bro­schü­re zur Verfügung.

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