E‑Bikes
Der im Deutschen gängige Begriff E‑Bike wird für im rechtlichen Sinne mehrere Fahzeugkategorien verwendet:
- Pedelecs sind die wohl am meisten verbreiteten Zweiräder mit E‑Motor. Sie unterstützen den Fahrer nur, wenn er ohnehin schon in die Pedale tritt, und das auch nur bis zu einer Geschwindigkeit von bis zu 25 km/h. Eine Kennzeichenpflicht besteht aktuell wie beim konventionellem Fahrrad nicht. Da Pedelecs oft einen im Vergleich zum Fahrrad höheren Wert besitzen, kann es über eine Erweiterung der Hausratversicherung gegen Diebstahl, oder Schäden etwa durch einen Unfall oder Vandalismus geschützt werden.
- S‑Pedelecs sind eine schnelle Variante der Pedelecs. Auch sie sind nur elektrisch unterstützend, der Fahrer muss also nach wie vor in die Pedale treten. Jedoch sind hier höhere Leistungen und wie beim Moped Geschwindigkeiten von bis zu 45 km/h möglich. Dementsprechend wird es auch gehandhabt: Heißt, es benötigt eine Mopedversicherung inklusive Versicherungskennzeichen.
- E‑Bikes sind Zweiräder, welche über einen “Gashebel” in der Geschwindigkeit geregelt werden können und kein Treten in die Pedale erfordern. Auch diese Art von elektrifizierten Zweirädern benötigt eine Mopedversicherung und ein Versicherungskennzeichen.
Ähnlich wie bei einer KfZ Versicherung für Autos gibt es bei allen elektrisch angetribenen Zweirädern ein Versicherungsspektrum von Haftpflicht bis hin zur Vollkasko, welche je nach Variante sogar Verschleiß von Antrieb und Akku absichern kann.
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