E‑Bikes

Der im Deut­schen gängi­ge Begriff E‑Bike wird für im recht­li­chen Sinne mehre­re Fahzeug­ka­te­go­rien verwendet:

  • Pedelecs sind die wohl am meis­ten verbrei­te­ten Zwei­rä­der mit E‑Motor. Sie unter­stüt­zen den Fahrer nur, wenn er ohne­hin schon in die Pedale tritt, und das auch nur bis zu einer Geschwin­dig­keit von bis zu 25 km/h. Eine Kenn­zei­chen­pflicht besteht aktu­ell wie beim konven­tio­nel­lem Fahr­rad nicht. Da Pedelecs oft einen im Vergleich zum Fahr­rad höhe­ren Wert besit­zen, kann es über eine Erwei­te­rung der Haus­rat­ver­si­che­rung gegen Dieb­stahl, oder Schä­den etwa durch einen Unfall oder Vanda­lis­mus geschützt werden.
  • S‑Pedelecs sind eine schnel­le Vari­an­te der Pedelecs. Auch sie sind nur elek­trisch unter­stüt­zend, der Fahrer muss also nach wie vor in die Pedale treten. Jedoch sind hier höhere Leis­tun­gen und wie beim Moped Geschwin­dig­kei­ten von bis zu 45 km/h möglich. Dementspre­chend wird es auch gehand­habt: Heißt, es benö­tigt eine Moped­ver­si­che­rung inklu­si­ve Versicherungskennzeichen.
  • E‑Bikes sind Zwei­rä­der, welche über einen “Gashe­bel” in der Geschwin­dig­keit gere­gelt werden können und kein Treten in die Pedale erfor­dern. Auch diese Art von elek­tri­fi­zier­ten Zwei­rä­dern benö­tigt eine Moped­ver­si­che­rung und ein Versicherungskennzeichen.

Ähnlich wie bei einer KfZ Versi­che­rung für Autos gibt es bei allen elek­trisch ange­tri­be­nen Zwei­rä­dern ein Versi­che­rungs­spek­trum von Haft­pflicht bis hin zur Voll­kas­ko, welche je nach Vari­an­te sogar Verschleiß von Antrieb und Akku absi­chern kann.

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