Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht
Für Schäden aus Baumängeln oder mangelnder Unterhaltung von Grundstücken und Gebäuden so wie bei der damit einhergehenden Verkehrssicherungspflicht ist der Eigentümer haftbar zu machen. Kommen hierdurch Personen oder Sachgegenstände zu schaden, hat der Eigentümer einen Ausgleich zu leisten.
Um sich vor unerwarteten Ansprüchen in Verbindung mit Haus und Grund abzusichern, ist es für Eigentümern von vermieteten Wohnungen oder Eigentümergemeinschaften sinnvoll, eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung abzuschließen.
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