Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht

Für Schä­den aus Baumän­geln oder mangeln­der Unter­hal­tung von Grund­stü­cken und Gebäu­den so wie bei der damit einher­ge­hen­den Verkehrs­si­che­rungs­pflicht ist der Eigen­tü­mer haft­bar zu machen. Kommen hier­durch Perso­nen oder Sach­ge­gen­stän­de zu scha­den, hat der Eigen­tü­mer einen Ausgleich zu leisten.

Um sich vor uner­war­te­ten Ansprü­chen in Verbin­dung mit Haus und Grund abzu­si­chern, ist es für Eigen­tü­mern von vermie­te­ten Wohnun­gen oder Eigen­tü­mer­ge­mein­schaf­ten sinn­voll, eine Haus- und Grund­be­sit­zer­haft­pflicht­ver­si­che­rung abzuschließen.

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