Betriebs­schlie­ßung /-unter­bre­chung

Durch behörd­li­che Aufla­gen kann insbe­son­de­re im lebens­mit­tel­ver­ar­bei­ten­dem Gewer­be eine Betriebs­schlie­ßung verhängt werden, welche die Wert­schöp­fung des Unter­neh­mens bei gleich­zei­tig weiter­lau­fen­den Kosten zum Erlie­gen brin­gen kann.

Ein ande­rer Fall kann sein, dass durch einen tief­ge­hen­den Scha­den unmög­lich gewor­den ist, den Betrieb wie gewohnt aufrecht zu erhal­ten. Für die Zeit der Reno­vie­rung bezie­hungs­wei­se Instand­set­zung des Scha­dens werden die anfal­len­den Fixkos­ten im Unter­neh­men von der Versi­che­rung beglichen.

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