Drohnenversicherung
Drohnen als ferngesteuerte Flugobjekte stellen je nach Gewicht durch Absturz- und Kollisionsgefahr ein unterschiedlich großes Risiko für Sachgegenstände und Personen dar, für die der Führer der Drohne zu haften hat. Falls Ihre private Haftpflichtversicherung dies nicht mit abdeckt, benötigen Sie eine separate Drohnenversicherung um Drohnen steuern zu dürfen. Ebenfalls ist es möglich, die Drohne gegen Sachschäden zu versichern.
Ebenfalls interessant: Mit der Drohnenverordnung aus dem April 2017 wurden seitens des Bundeministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) klare Regeln zum Betrieb von Drohnen formuliert.
Angebote
Bitte kontaktieren Sie uns, wir beraten Sie gerne und erstellen Ihnen ein individuelles Angebot.
Es steht Ihnen ebenfalls ein Online-Rechner zur Verfügung, mit dem Sie eine Versicherung direkt online abschließen können.