Tier­haft­pflicht­ver­si­che­run­gen

Auch Tiere können über­rascht reagie­ren und dadurch Unbe­tei­lig­te verlet­zen oder eine Sach­be­schä­di­gung verur­sa­chen. Durch eigene Tiere verur­sach­te Scha­dens­er­satz­an­sprü­che können mit einer Tier­hal­ter­ver­si­che­rung abge­deckt werden.

In Nord­rhein-West­fa­len ist eine Tier­haft­pflicht­ver­si­che­rung für Hunde ab einer Körper­grö­ße von 40cm oder einem Körper­ge­wicht von mindes­tens 20kg vom Gesetz­ge­ber verpflich­tend erforderlich.

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